Kinderschutzkonzept der Eisenhart-Schule

Kinderschutzkonzept der Eisenhart-Schule

Beschluss der LK vom 04.10.2023
Beschluss der Schulkonferenz im Dezember 2023

1. Einleitung

1.1 Rechtliche Grundlagen

Schulen haben einen Schutzauftrag gegenüber den Schüler:innen. Diese haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Sie sind vor Gefahren, die ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gefährden, zu schützen.

Dieser ist im Schulgesetz in § 4 (3) sowie im § 8a Sozialgesetzbuch VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohl) und im Bundeskinderschutzgesetz festgelegt.

Im § 4 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes heißt es:

(3) Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es auch, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. In der Schule und auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule ist das Rauchen während des Schulbetriebs verboten. Die Anforderungen und die Belastungen durch Schulwege, Unterricht und dessen Organisation, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen müssen der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers entsprechen, zumutbar sein und ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen.

Darüber hinaus gelten auch die allgemeinen strafrechtlichen Regelungen.

1.2 Formen der Gewalt gegen junge Menschen

Formen der Gewalt sind definiert durch Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und durch die WHO.

Zu diesen zählen:

  • Körperliche Gewalt, die zu Verletzungen des Körpers und der Seele führen
  • Psychische und emotionale Gewalt durch andere Kinder und Erwachsene (auch Lehrkräfte), B. anhaltende oder massive verbale Attacken, Erniedrigung, Spott, Schikane, Zurückweisung, Überforderung.
  • Verwahrlosung und Vernachlässigung
  • Sexualisierte Gewalt und ..

Diese sind im Anhang 1 näher erläutert.

Zusätzlich hält in Schule Einzug: Gewalt durch digitale Medien…

  • Formen der Gewalt gegen Kinder mittels Medien und Kommunikationstechnologien
  • genutzt, um junge Menschen sexuell auszubeuten, sie zu schikanieren, zu beleidigen oder sie bloßzustellen

1.3 Ziel

Alle Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte haben die Pflicht, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung konsequent nachzugehen.

Das Rahmenkonzept Kinderschutz und das Gesamtkonzept Schule – Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam legt verbindliche Grundlagen und Verfahrenswege fest, die auch an der Eisenhart-Schule eingehalten werden müssen.

In der Kooperationsvereinbarung des Staatlichen Schulamtes Brandenburg und dem Jugendamt der Stadt Potsdam zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung werden diese Verfahrensabläufe ebenfalls beschrieben.

Ziel ist es, das Kindeswohl unserer Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, d.h., körperliche und psychische Angriffe auf sie zu unterbinden. Durch Präventionsmaßnahmen soll sowohl Grenzverletzungen und Gewalt unter den Kindern als auch allen Formen von Gewalt durch Erwachsene vorgebeugt werden. Hierzu zählen insbesondere körperliche, seelische und sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch durch schulisches Personal, Familienmitglieder und andere Erwachsene.

Den Mitarbeiter:innen der Schule soll das Konzept als Orientierungshilfe dienen und Handlungssicherheit geben, sollte der Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohls aufkommen. Deshalb sind Handlungsschritte Bestandteil dieses Konzeptes. Diese sollen durch das Schulpersonal einheitlich genutzt werden.

2. Ausgangslage

Die Eisenhart-Schule befindet sich in der Potsdamer Innenstadt am Rande des Holländischen Viertels. An unserer Schule lernen ca. 312 Kinder aus überwiegend bildungsnahen Elternhäusern.

Sie werden von 18 Lehrkräften unterrichtet. Unsere Arbeit wird unterstützt durch eine Schulsozialarbeiterin. Unsere Schulsozialarbeiterin ist seit dem Schuljahr 2021/22 an unserer Schule tätig. Sie ist Vertrauensperson für viele Schüler:innen. Auch Lehrkräfte finden Unterstützung. Die Schulsozialarbeiterin berät Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern in verschiedenen Situationen und bietet hierzu regelmäßige Sprechzeiten an. Zudem initiiert sie Projekte zum sozialen Lernen und der Entwicklung sozialer Kompetenzen.

2.1 Risikoanalyse

Schulgelände

  • Ab dem Schuljahr 2023/24 wird die Schule um einen zweiten Standort Der Hauptstandort befindet sich in der Kurfürstenstraße. Der Erweiterungsstandort befindet sich in der Gutenbergstraße 67 ca. 500 m vom Hauptstandort entfernt.

Hauptstandort Kurfürstenstraße

  • Das Schulgelände ist zur Straße durch einen Zaun Die Nachbargrundstücke sind durch Zäune, Mauern bzw. Gebäude vom Schulgelände deutlich getrennt.
  • Schulhof in zwei Teilen, in der ersten Hofpause zwei Aufsichtspersonen, in der zweiten Hofpause ist das Fußballfeld wenig beaufsichtigt
  • Höfe relativ übersichtlich, wenig schwer einsehbare Orte wie Büsche ä.
  • Betreten des Geländes durch Externe tagsüber möglich, offenes Tor

Erweiterungsstandort Gutenbergstraße

  • Der Schulhof ist ein öffentlicher Spielplatz. Während der Schul- und Hortzeit kann ein Teil durch das Verschließen eines Tores vom öffentlich zugänglichen Bereich abgetrennt werden.
  • Die Nachbargrundstücke sind vom Schulgelände durch Zäune
  • Das Betreten des Schulgeländes ist durch das grüne Tor in der Hebbelstraße und, wenn das Zwischentor geöffnet ist, über den Spielplatz möglich. Während der Schulzeit wird das Zwischentor verschlossen.

Schulische Gebäude

  • Das Betreten des Schulgebäudes durch Unbefugte ist in der Regel nur in den Pausen möglich. Während der Unterrichtszeiten ist das Haus verschlossen. Der Zutritt ist nur durch Nutzung der Wechselsprechanlage möglich. Die Sekretärin hat demzufolge eine Übersicht, welche Personen Zutritt zum Schulhaus in der Kurfürstenstraße erlangen. In der Gutenbergstraße ist das Gebäude während der Unterrichtszeit verschlossen. Ein Betreten des Gebäudes ist nur nach telefonischer Kontaktaufnahme mit den Lehrkräften möglich.
  • Die Klassenräume verfügen alle über einen Knauf, sodass kein ungehinderter Zutritt möglich ist.
  • Schwierig einsehbare und wenig beaufsichtigte Orte sind Toiletten, Teilungsräume, enge Garderoben, Umkleideräume in Halle und beim Schwimmunterricht.
  • Die große Sporthalle befindet sich nicht auf dem Schulgelände. Sie ist etwa 300m von der Schule entfernt. Die Überquerung einer Straße mit Ampelführung ist notwendig. Der Weg wird gemeinsam mit der ganzen Klasse zusammen mit der Lehrkraft bestritten.
  • Die Klassen, die am Standort Gutenbergstraße lernen, legen den Weg zur Turnhalle bzw. zum Sportplatz gemeinsam mit der Sportlehrkraft zurück.

Schulweg

  • Viele Schüler:innen kommen allein zur Schule (aufgrund der Wohnortnähe). Die Eltern melden ihre fehlenden Kinder in der Schule bis 07. 30 Uhr ab. Die Lehrkraft der ersten Stunde erfragt im Sekretariat die Namen der abgemeldeten Fehlen weitere Kinder, erfolgt ein Anruf durch das Sekretariat bei den Eltern.
  • Beide Schulstandorte liegen an hochfrequentierten Straßen. Der Verkehr wird durch Ampeln an beiden Standorten Die Aufstellflächen sind teilweise sehr klein.
  • Viele Radfahrer:innen nutzen die Fußwege auch als Radweg entgegen der

2.2. Schulumfeld

Personal:

  • 12 Klassenlehrer:innen, die in der Regel ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Schüler:innen pflegen
  • Schulleitung und Fachlehrerkräfte im persönlichen Kontakt zu den Kindern durch Unterricht und Pausenaufsicht
  • Durchführung des Praxissemesters/ schulpraktischer Übungen und Hospitationen von Student:innen nach Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
  • Praktika von älteren externen Schüler:innen (14 bis 16 Jahre)
  • Schulsozialarbeiterin im engen Kontakt mit Kindern sowie Eltern
  • Sonderpädagoginnen, DAZ- und Fachlehrkräfte in 1zu1 Betreuung Betreuung von Kleingruppen (individuelles Fördern)
  • Hausmeister werden von Schüler:innen als Ansprechpartner wahrgenommen
  • Sekretärin Schüler:innen:
  • große Klassen in den Stufen 1-4 mit 22 bis 28 Schüler:innen pro Klasse
  • Klassenstufen 5/6 oft kleiner mit 21 bis 24 Schüler:innen
  • in vielen Klassen Kinder mit emotionalen und sozialen Entwicklungsverzögerungen, hier kam es bereits zu übergriffigem Verhalten
  • vereinzelt kommt es bei Personalmangel dazu, dass eine Lehrkraft die Aufsicht für zwei Klassen hat, zeitweise halten sich somit Klassen allein im Raum auf
  • bei Raumwechsel der Lehrkräfte in den kleinen Pausen sind Klassen ebenfalls für kurze Zeit unbeaufsichtigt

Eltern/Externe:

  • ehrenamtliche Helfer:innen B. auf Wandertagen und Klassenfahrten als Ansprechpersonen für die Kinder
  • Externe, die Projekte mit Klassen durchführen
  • schulfremde Personen, die Zutritt zur Schule/ zum Schulgelände haben wie Handwerker, Post, Paketlieferdienste

Hort:

  • Zusammenarbeit mit zwei Horten: FRÖBEL-Hort Gutenberg und FRÖBEL-Hort Sonnenschein mit jeweils eigenständiger Leitung
  • Hort im gleichen Gebäude, teilweise gemeinsame Raumnutzung
  • externer Träger und externe Strukturen
  • offenes Konzept
  • viele schwierig einsehbare Rückzugsorte für Kinder, die nicht durchgängig überwacht werden können
  • jede Klasse (1 bis 4) hat eine Bezugserzieher:in,
  • bei Übergabe der Klassen erfolgt kurze mündliche oder schriftliche Rückmeldung über aktuelle Probleme oder Auffälligkeiten zwischen Hort- und Schulpersonal: Wer fehlt? Wer hatte Streit? Wer ist verletzt? Wer hat persönliche Anliegen, die zu berücksichtigen sind?

Eltern:

  • meist enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulpersonal und stets bei Problemen ansprechbar
  • es ist gewünscht, dass Eltern Kinder auf dem Hof verabschieden und in Empfang nehmen und nicht im Gebäude
  • bei Anliegen/Problemen/Terminen sind die Gebäude für die Eltern geöffnet
  • vereinzelt kommt es dazu/könnte es dazu kommen, dass Eltern Kinder unerlaubterweise im Gebäude ansprechen oder in Eigeninitiative Streits schlichten

3. Prävention

Entsprechend der Hausordnung pflegen wir einen vertrauensvollen, kooperativen und wertschätzenden Umgang zwischen allen an Schule Beteiligten.

Alle Lehrkräfte sind angehalten, auf fremde Personen zu achten und diese gegebenenfalls anzusprechen.

Ein transparenter Umgang mit gefährdenden Situationen wird in allen Gremien gepflegt. Sensible Themen werden vertraulich besprochen und einheitliche Maßnahmen zur Vermeidung und Aufarbeitung ergriffen.

Auf folgende gemeinsame pädagogische Grundsätze hat sich das Kollegium der Eisenhart-Schule festgelegt:

  • Wir nehmen die Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse aller Schüler:innen
  • Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, persönliche Grenzen der Kinder werden respektiert und gewahrt.
  • Wir bringen allen Schüler:innen eine wertschätzende und anerkennende Haltung
  • Wir gehen respektvoll und tolerant mit allen Kindern
  • Wir achten die Rechte, Unterschiedlichkeit und individuellen Bedürfnisse der Schüler:innen.
  • Wir stärken die Persönlichkeit der Schüler:innen.
  • Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten diese als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

3.1 Ansprech- und Kooperationspartner:innen

  • Schüler:innen wissen, dass sie sich bei Problemen an Klassenleiter:innen und Fachlehrer:innen wenden können. Sie stehen Kindern und Eltern beratend zur
  • Die Schulsozialarbeiterin besucht regelmäßig die Klassen und ist in den Pausen auf dem Hof präsent, damit Schüler:innen ermutigt werden, sich ihr bei Problemen anzuvertrauen, die sie nicht mit der Klassenleitung besprechen möchten. Die Kinder wissen, dass Informationen vertraulich verhandelt werden. Bei Problemen kann sie zwischen Lehrer:innen und Kindern vermitteln. Die Schulsozialarbeit ist ein Gesprächs- und Kontaktangebot für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeiterin initiiert und begleitet das soziale Lernen sowie Projekte zum Thema Mobbing, Gewalt und den Klassenrat.
  • Zusätzlich stehen die zwei SonderpädagogInnen den Kindern sowie Lehrkräften und Eltern für Gespräche und Beratung zur Verfügung.
  • Eine Gruppe aus Pädagog:innen des Hortes und der Schule treffen sich regelmäßig, um wichtige Themen/Auffälligkeiten zu besprechen.
  • Die Schule bildet ein multiprofessionelles Beratungsteam aus festen Mitgliedern: Sonderpädagogin, Schulsozialarbeiterin, Schulleitung, Innerhalb dieses Teams werden bei Bedarf entsprechenden Fälle besprochen.
    NameFunktionTelefonMailadresse

    Wagner,

    Andrea

    Schulleiterin

    0331 289

    75 60

    andrea.wagner@lk.brandenburg.de

    Tustanowski,

    Daniela

    Konrektorin

    0331 289

    75 60

    daniela.tustanowski@lk.brandenburg.de
    Türke, LisaSchulsozialarbeiterin

    0176

    14489029

    l.tuerke@paragraph-13.de

    Burisch,

    Marleen

    Sonderpädagogin

    0331 289

    75 60

    Marleen.burisch@lk.brandenburg.de

    Raßmann,

    Grit

    Lehrerin

    0331 289

    75 60

    grit.rassmann@lk.brandenburg.de

    Dautzenberg,

    Liane

    Lehrerin

    0331 289

    75 60

    liane.bauer@lk.brandenburg.de

     

    3.2 Prävention – Personal

    Alle pädagogischen Mitarbeiter:innen müssen bei der Einstellung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Es erfolgen ein sorgfältiges Auswahlverfahren bei pädagogischem Personal sowie Hospitationen durch die Schulleitung zur Qualitätssicherung. Es wird eine Team- und Kommunikationsstruktur gepflegt, Zuständigkeiten im Kinderschutz sind klar geregelt (siehe Anhang 3). Mindestens 1x im Schuljahr findet eine Fortbildung der Lehrkräfte zu kinderschutzrelevanten Themen statt.

    3.3 Zusammenarbeit mit den Eltern

    • Ziel ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.
    • Eltern werden ermutigt, sich mit Sorgen an Schulpersonal zu
    • Durch regelmäßigen Kontakt und gemeinsame Aktionen werden die Kommunikation und Beziehung gestärkt.
    • Die Lehrkräfte bieten persönliche Beratungs- und Lernentwicklungsgespräche an (auch gemeinsam mit der Schulleitung, dem Hort, sonderpädagogischem Personal und der Schulsozialarbeiterin).

    3.4 Prävention im Unterricht

    Grundlegend sind für uns folgende Leitsätze:

    • ICH bin verantwortlich für das, was ICH tue
    • Wir sind alle anders und gehen respektvoll miteinander
    • Wir lösen Streit mit
    • Wir akzeptieren die Grenzen der
    • Wir gestalten unser Schulleben

    Darüber hinaus:

    • werden die Kinder regelmäßig über Umgang mit Fremden belehrt (Klassenleitung),
    • wird mit den Kindern regelmäßig über Gefühle gesprochen und geübt, diese richtig zu definieren und zuzuordnen (Klassenleitung)
    • wird das das Selbstvertrauen aufgebaut, “Nein” zu sagen und die Kinder für persönliche Grenzen sensibilisiert sowie Handlungsstrategien gegeben
    • -sollen diese Themen neben dem Unterricht auch durch außerschulische Projekte vermittelt werden, hier sind wir auf der Suche nach neuen Projektpartner:innen

    Im Unterricht kehren folgende Präventionsangebote regelmäßig wieder. Die Angebote werden derzeit aktualisiert, da z.B. das Sozialtherapeutische Institut Berlin-Brandenburg (STiBB) als Partner weggefallen ist und neue Partner gesucht werden.

    Klassenstufe

    FachInhaltPartnerZeitraumVerantwortlich/ Partner

     

     

     

     

     

    1

    SU

    –  Umgang miteinander

    –  Schulweg

     

     

     

     

    -Wir sagen Bescheid – Präventionsprogramm zum Umgang mit Konflikten, Belästigungen, Bedrohungen und Gewalt

    2.

    Schul-woche

     

     

     

    1.

    Halbjahr

    Roeling/ Wagner/KL/ Präventionsteam der Polizei

    Frau Lebedeff/ Frau Bergmann

     

     

    Wagner/ STiBB

    – Verhalten gegenüber Fremden

    2.

    Schulwoche

    Roeling/ Wagner/KL/ Präventionsteam der Polizei
    -Wir sagen Bescheid – Präventions-programm zum Umgang mit Konflik-ten, Belästigungen, Bedrohungen und Gewalt

     

    1.

    Halbjahr

     

    Frau Lebedeff/ Frau Bergmann

     

    2

    SU-Bewusstsein für den eigenen Körper und die eigene Privatsphäre schaffen, wer darf mich wo berühren, welche Bereiche sind Tabu (externe Partner, SU)Wagner/ STiBB
    – das Selbstvertrauen aufbauen, “Nein” zu sagen, Kinder für persönliche Grenzen sensibilisieren, Handlungsstrategien geben
    – Einführung der Arbeit mit dem KlassenratSchulsozialarbeit, KL

     

     

    3

    SU

    –  Gewaltfrei leben lernen Klasse 3/4 (je 1 Projekttag a 4 Stunden)

    –  Einführung der selbstständigen Durchführung des Klassenrates

    2. HJ

    Wagner/ STIBB/ KL

     

    Schulsozialarbeit/ KL oder SU- LK

    SU

    –  Zusammenleben in der Familie und in der Klasse (Mobbing)

     

    –  Radfahrausbildung

     

     

     

     

    –  Gewaltfrei leben lernen Klasse 3/4 (je 1 Projekttag a 4 Stunden)

    -Aufklärung/Sexualerziehung

    SU-Lehrer

     

     

     

    4

     

    SU

    2. HJ

    SU-Lehrer Verkehrswacht und Präventionsteam der Polizei

     

    2. HJ

     

    Wagner/ STIBB

     

     

    SU D/SU

     

    -Kinder über Kinderrechte aufklären

     

    – Bewusstsein für den eigenen Körper und die eigene Privatsphäre schaffen, wer darf mich wo berühren, welche Bereiche sind tabu

     

    SU-Lehrer

     

    D- und SU-Lehrer

     

     

    SU-Lehrer und externe Partner

    GEWI

    –  Demokratie in der Schule

    –  Kinderrechte

    –  Kinderarbeit

    –  Recht auf gewaltfreie Erziehung

    GEWI-Lehrer
    – „Demokratie und Medien – Internet als Herausforderung und Chance“???

    GEWI-LK, SL

    Tagespraktikum Uni Potsdam, Herr Wienecke

    5/6

    bei Bedarf:

    – Auswertung von aktuellen Problemen z.B. Jugendgewalt; Gewalt von Fan-Gruppen im Sport usw.

     

    Präventionsteam der Polizei, SL, KL

    – Täter-Opfer-Perspektive beim Umgang mit Handy, Internet (Mobbing)

     zusätzlich sind bei Bedarf in den Klassen folgende Veranstaltungen möglich:

    • Gewalt fängt im Kleinen an → Präventionsteam der Polizei
    • No blame approach – Keine Schuld zuweisen → Präventionsteam der Polizei
    • thematische Elternversammlungen in Klasse 4 zur Radfahrausbildung → Präventi-onsteam der Polizei
    • thematische Elternversammlungen in Klasse 5/6 zu Internet/ Mobbing → Präventionsteam der Polizei

    4. Handlungsleitfaden für Lehrkräfte und anderes Personal

    4.1 Erkennen von Kindeswohlgefährdungen

    Anzeichen für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung können u.a. sein:

    • körperliche Anzeichen (z. B. nicht plausibel erklärbare Verletzungen)
    • Bericht des Kindes von Übergriffen oder Gefährdungen
    • auffälliges, sich plötzlich änderndes Verhalten (Kind schreit nach Aufmerksamkeit, zieht sich zurück, schlüpft auffällig oft in Rollen, zeigt Angst)
    • Anzeichen von Verwahrlosung
    • häufiges unentschuldigtes Fehlen

    Tatbestandsmerkmale der Kindeswohlgefährdung sind im Merkblatt „Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des jungen Menschen“ des Gesamtkonzeptes Schule – Jugendhilfe in der LH Potsdam aufgeführt. Diese sind im Anhang 2a zu finden.

    4.2 Einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen und Dokumentation

    Die AG Kinderschutz evaluiert und aktualisiert einmal jährlich das Kinderschutzkonzept. Die Schulsozialarbeit sowie die AG Kinderschutz stehen dem pädagogischen Personal in Kinderschutzfällen beratend zur Seite.

    Alle pädagogischen Fachkräfte sind verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen.

    Bei Verdacht des Auftretens einer Kindeswohlgefährdung müssen alle Anhaltspunkte dokumentiert werden sowie eine Information an die Schulleitung erfolgen.

    Fallverantwortlich ist immer die feststellende Person.

    Es sind einheitliche Schritte für das schulinterne Vorgehen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Anlehnung an das Schema aus dem Gesamtkonzept Schule-Jugendhilfe in der LH Potsdam festgelegt und durch alle pädagogischen Fachkräfte der Eisenhart-Schule einzuhalten. Diese sind im Anhang 3 zu finden.

    Zur Dokumentation der Maßnahmen nutzen alle pädagogischen Fachkräfte einheitliche Dokumente (siehe weitere Anhänge).