Einschulung

Kapazitätserweiterung der Eisenhart-Schule/ Einschulung am Standort Gutenbergstraße 67

Durch das Wachstum der Stadt müssen zusätzliche Schulplätze zur Verfügung gestellt werden. Auch im innerstädtischen Bereich wächst der Bedarf an Schulplätzen ständig.

Um diesen Bedarf zu decken,wurde eine Kapazitätserweiterung der Eisenhart-Schule auf 3 bis maximal 3,5 Züge (einmalig im Ausnahmefall) erforderlich. Dies wird durch die Neuaufnahme zusätzlicher erster Klassen umgesetzt. Zum Schuljahr 2023/24 wurden drei erste Klassen an der Eisenhart-Schule eingeschult.

Da die Kapazität am Standort in der Kurfürstenstraße dafür nicht ausreicht, wurden das Gebäude in der Gutenbergstraße 67 und die Außenanlagen, die sich auch auf den Spielplatz Ecke Leiblstraße erstrecken, für den Schul- und Hortbetrieb umfassend saniert.

Beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 findet der Unterrichtsbetrieb für die ersten und künftig auch die zweiten Klassen in der Gutenbergstraße 67 statt. Auch die Essenversorgung erfolgt vor Ort. Der Sportunterricht wird in den Sportanlagen in der Kurfürstenstraße durchgeführt. Wir nutzen derzeit neben der Halle auf unserem Schulgelände auch die neue Sporthalle. Die historische Halle wird für den Schulsport der Eisenhart-Schule saniert.

Mit der Einschulung am Standort Gutenbergstraße können die jüngsten Schulkinder ihre Schulzeit in einer sehr ruhigen Lernumgebung mit nur wenigen Schülern beginnen. Erst zum dritten Schuljahr wechseln die Klassen an unseren Traditionsstandort in der Kurfürstenstraße 51.

Allgemeine Informationen zur Einschulung

Grundlagen für das Einschulungsverfahren sind das Brandenburgische Schulgesetz, die Grundschulverordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Sprachstandsfeststellung.

Im Folgenden haben wir Ihnen ausgewählte Informationen rund um die Einschulung zusammengestellt und hoffen, Ihnen im Vorfeld bereits einige wesentliche Fragen beantworten zu können.

Stichtag

Nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin/ dem Schulleiter der zuständigen Schule.

-> zum Antragsformular

Zurückstellung vom Schulbesuch

Bei der Schulanmeldung können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung einreichen. Dieser muss hinreichend begründet werden.
Die Entscheidung trifft die Schulleiterin/ der Schulleiter der zuständigen Schule auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs sowie vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.

Einschulungs-
untersuchung

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern direkt vom Gesundheitsamt.

Anmeldeverfahren

Die Eltern werden nach den Herbstferien von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam im Zeitraum vom 12.02.2024 – 23.02.2024.
Bitte beachten Sie die durch die einzelnen Schulen in diesem Zeitraum festgelegten Anmeldezeiten. Diese werden Ihnen mit der Aufforderung zur Schulanmeldung durch die zuständige Schule mitgeteilt.

Da sich die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden hat, haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule frei zu wählen.  Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazitäten der Schulen begrenzt. In das Anmeldeformular tragen die Eltern zwei Schulwünsche ein. Dieses Verfahren gilt auch für die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule.

Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen.
Erfolgt eine Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Schule darüber zu informieren.

 

Aufnahmeverfahren

Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft die Schulleiterin / der Schulleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs und vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.

Bei Übernachfrage sind für die Aufnahme des Kindes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz die Nähe der Wohnung zur Schule und das Vorliegen eines besonderen Grundes entscheidend.

Das heißt, bei Übernachfrage erfolgt eine Auswahl. Auswahlkriterien sind in der genannten Reihenfolge:

  1. besondere Gründe (Hinweis: Geschwisterkinder zählen nicht als besonderer Grund)
  2. die Nähe der Wohnung zur Schule

Sollte die Erstwunschschule das Kind nach erfolgter Prüfung der Kriterien nicht aufnehmen können, prüft die Zweitwunschschule auf die gleiche Weise.

Ende April /Anfang Mai erfolgt eine Ausgleichskonferenz der Schulleiterinnen/ Schulleiter der Potsdamer Schulen, um über die Zuordnung der Kinder zu beraten und freie Kapazitäten festzustellen..

Kann keiner der beiden Wünsche realisiert werden, lädt die Schulleiterin/ der Schulleiter der zuständigen Schule nach der Ausgleichskonferenz zu einem Gespräch ein, um Schulen mit freier Kapazität anzubieten.

Die Versendung der Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide sowie der Entscheidungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen in der Regel Ende Mai.

Danach finden in den Schulen erste Elternversammlungen für die Vorbereitung der Einschulung statt.